MiFID II

MiFID II ist die Überarbeitung der 2007 verabschiedeten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG), die gemeinhin als MiFID I (Markets in Financial Instruments Directive) bekannt ist. Wie von der Europäischen Kommission am 10. Februar 2016 verkündet, ist der derzeitige Termin für die Umsetzung der 3. Januar 2018. Die regulierten Unternehmen haben bis dahin Zeit, um entsprechende Systeme zu implementieren und die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.

Von der neuen Richtlinie MiFID II betroffen sind Finanzdienstleister, wie Banken, Wertpapierfirmen und Anlageberater. Die Vorschriften nehmen Unternehmen stärker in die Verantwortung, Kommunikation mit ihren Kunden aufzuzeichnen und sicher zu speichern. Kundeninteraktionen müssen demnach aufgezeichnet und gespeichert werden, wenn Aufträge mit Kunden vereinbart werden oder wenn Kunden eine Beratung erhalten, die zu einem Auftrag bzw. zu Geschäften führen können. Erfasst werden damit unter Anderem Tätigkeiten im Rahmen der Abschlussvermittlung, Anlagevermittlung, Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung).

Um MiFID II compliant zu sein, muss die Kommunikation aufgezeichnet werden, unabhängig davon, über welches Medium sie stattfindet – ganz gleich, ob es sich um einen Festnetz- oder Mobiltelefonanruf, einen Auftrag per E-Mail, eine andere elektronische Form der Kommunikation (z.B. SMS) oder einen mündlichen, persönlichen Auftrag handelt. Aufzeichnungen müssen verschlüsselt abgespeichert und mindestens 5, eher über 7 Jahre lang archiviert werden, um im Streitfall als Beweismittel herangezogen werden zu können.

Die Aufzeichnung von Telefongesprächen (auch ‚Taping‘ genannt) stellt also nur einen der vielen wichtigen Aspekte von MiFID II dar. Aus Sicht der Firmentelefonie ist dies aber die wichtigste Herausforderung wird im Weiteren näher betrachtet.

Herausforderung
Die Implementierung dieser Anforderungen stellt eine große Herausforderung für den betroffenen Finanzdienstleister dar. Dieser muss entscheiden, ob eine lokale (on premise) Sprachaufzeichnungslösung (Voice Recording, im Weiteren VR genannt) oder eine zentrale VR-Servicelösung (aus der Cloud) zum Einsatz kommen soll. Wird die Telefonanlage noch lokal am Kundenstandort betrieben, bietkostenloses_angebotet sich auch eine lokale VR-Lösung an. Ist die Firmentelefonie bereits in die Cloud ausgelagert, macht eine Voice Recording Lösung aus der Cloud Sinn. Leider kann nicht jeder Cloud-Telefoniebetreiber eine MiFID II compliant Cloud-Implementierung für VR bereitstellen, so dass auf lokale Lösungen ausgewichen werden muss.
VoIPScout hilft den von MiFID II betroffenen Unternehmen, die richtige Lösung für ihre Anforderungen zu finden. Wir berücksichtigen dabei nur Lösungen mit Server-Standort Deutschland.